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Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch.

Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Informationen

Facharztprüfung – was gilt? (Stand 2019)

Merkblatt für Einsprachen gegen eine nicht bestandene Facharztprüfung

Merkblatt für die Fachgesellschaften über technisch administrative Rechtsprobleme bei der Durchführung von Facharztprüfungen

Zulassung zur Facharztprüfung

Rundschreiben an die Fachgesellschaften vom 27. Mai 2009

Entscheid der eidgenössischen Rekurskommmission zur Einsicht in Prüfungsunterlagen (VPB 68.30)

Prüfung

12./13. April 2018 in Lausanne
6./7. September 2018 in Liestal

Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft SGPath erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300.— für Mitglieder der SGPath bzw. von CHF 450.— für Nicht-Mitglieder.
Die Prüfungsgebühr ist bei der Prüfungsanmeldung zu überweisen.

Zulassungsbedingungen


Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

 

Anmeldung
Prof. Dr. med. Paul Komminoth
Stadtspital Triemli
Institut für Pathologie
Frau Crista Bicker
Chefarztsekretariat
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Tel. 044 416 53 01

E-Mail: crista.bicker@triemli.zuerich.ch

Informationen
​​​​​​​Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: 

Facharztprüfung – was gilt? (Stand 2019)

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