Facharztprüfung
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch.
Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Informationen
Facharztprüfung – was gilt? (Stand 2019)
Merkblatt für Einsprachen gegen eine nicht bestandene Facharztprüfung
Rundschreiben an die Fachgesellschaften vom 27. Mai 2009
Entscheid der eidgenössischen Rekurskommmission zur Einsicht in Prüfungsunterlagen (VPB 68.30)
Prüfung
12./13. April 2018 in Lausanne
6./7. September 2018 in Liestal
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft SGPath erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300.— für Mitglieder der SGPath bzw. von CHF 450.— für Nicht-Mitglieder.
Die Prüfungsgebühr ist bei der Prüfungsanmeldung zu überweisen.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Anmeldung
Prof. Dr. med. Paul Komminoth
Stadtspital Triemli
Institut für Pathologie
Frau Crista Bicker
Chefarztsekretariat
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Tel. 044 416 53 01
E-Mail: crista.bicker@triemli.zuerich.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: